Benutzerordnung

1. Benutzungsberechtigung

1.1. Jeder Besucher bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich diese einzuhalten. Die Benutzerordnung in ihrer aktuell gültigen Form ist auf unserer Internetseite und als Aushang in der Boulderanlage veröffentlicht.

1.2. Erst der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte berechtigt zum Betreten und Nutzen der Boulderanlage. Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Für den Erwerb einer ermäßigten Eintrittskarte muss ein entsprechender gültiger Ausweis vorgelegt werden.

1.3. Die unbefugte Nutzung der Boulderanlage wird mit einer erhöhten Nutzungsbegühr in Höhe von 100,-€ geahndet.

1.4. Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann der betroffene Besucher dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Boulderanlage ausgeschlossen werden. Das Recht der BLOCKHELDEN Bamberg GmbH darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

2. Hallenregeln und Haftung

2.1. Generell erfolgt das Benutzen der Boulderanlagen der Blockhelden und der Aufenthalt in der Halle auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr.

2.2. Dies gilt insbesondere für das Bouldern, Slacklinen und die Benutzung der Trainingsgeräte. Auch unter Einhaltung der Benutzerordnung und bei großer Vorsicht können Verletzungen gerade bei größeren Sturzhöhen nicht ausgeschlossen werden. Um die Verletzungsrisiken zu minimieren bedarf es gewisser Verhaltensgrundregeln. Aus Sicherheitsgründen darf im Bereich eines Boulders immer nur eine Person klettern und nicht übereinander geklettert werden! In Ausnahme von spottenden Personen, die aktiv den Sturz ihres Boulderpartners kontrollieren, ist der Sturzbereich darunter frei zu halten.

2.2. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass das Klettern im durch das Fangnetz gesicherten Bogen nur für erfahrene Kletterer vorgesehen ist und auf eigene Gefahr erfolgt. Aus Sicherheitsgründen sind folgende Regeln beim Klettern im Bogen unbedingt einzuhalten.

-Für die Nutzung des Bogens ist eine gesonderte Nutzungsvereinbarung zu unterzeichnen und an einer Schulung teilzunehmen.

-Das Klettern im Bogen ist für Personen unter 18 Jahren untersagt.

-Im gesamten Bereich (Kletterwand und Fangnetz) darf sich stets nur eine Person aufhalten, das Betreten des Bereichs, solange sich dort noch eine andere Person aufhält, ist verboten. Es muss gewartet werden, bis diese Person den Bereich vollständig verlassen hat.

-Der Bogen darf nur in der gekennzeichneten Richtung beklettert werden. Der Beriech darf ebenso nur auf der gekennzeichneten Seite betreten werden. Die andere Seite dient ausschließlich zum Verlassen des Bereichs. Ein Einstieg auf dieser Seite ist verboten.

-Nach einem Sturz oder Absprung muss der Bereich zügig aber kontrolliert verlassen werden.

-Das Klettern an den Seitennetzen ist untersagt.

-Es wird darauf hingewiesen, dass der Sturz oder Sprung in das Fangnetz nicht mit dem Sturz oder

Absprung auf die Fallschutzmatten vergleichbar ist. Durch die “schwimmende” Aufhängung und die Netzmaschen kann es beim Sturz/Absprung zu Verletzungen kommen.

2.4. Grundsätzlich ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Wenn die Regeln der Betreiber nicht eingehalten werden, lehnen diese bei Unfällen explizit die Haftung ab. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der BLOCKHELDEN Bamberg GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen von ihr beauftragten Personen nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden ist durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden.

2.5. Klettern unter Einwirkung von Alkohol, Drogen oder ähnlichem ist grundsätzlich verboten.

2.6. Essen und Trinken auf den Bouldermatten, sowie die Mitnahme von Geschirr, Gläsern oder Flaschen auf die Bouldermatten, ist nicht erlaubt. In der gesamten Boulderanlage, ausgenommen sind die dafür vorgesehenen Bistro- und Außenbereiche, dürfen ausschließlich Trinkflaschen aus Kunststoff zu verwendet werden.

2.7. Das Betreten der Bouldermatten ist nur mit Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen erlaubt.

2.8. Das Verändern von Griffen und Tritten ist nur den von der urban climbing GmbH beauftragten Routenbauern erlaubt. Griffe und Tritte können sich unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen und herunterfallen. Die BLOCKHELDEN Bamberg GmbH übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe oder Wandstrukturen sind dem Personal unverzüglich zu melden.

2.9. Jeder Unfall bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Personal unverzüglich gemeldet werden.

2.10. Benutzer der Boulderanlage sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder dem Personal zu melden.

2.11. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden. Es darf nur in den Galeriebereichen und auf dem freistehenden Boulderblock ausgestiegen werden. In allen anderen Bereichen ist es verboten über die Wandobergrenze hinaus zu klettern. Beim Aussteigen von Bouldern ist auf die geringe Deckenhöhe und evtl. an der Decke angebrachte Leitungen o.Ä. zu achten. Diese dürfen nicht als Griffe oder zum Festhalten verwendet werden. Besondere Vorsicht ist in den Abstiegsbereichen notwendig. Diese sind nur zum Absteigen von der Galerie vorgesehen. Die Bereiche unter den Abstiegen sind stets freizuhalten.

3. Öffnungszeiten

3.1. Das betreten und Nutzen der Boulderanlage ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Die Aktuellen Öffnungszeiten werden auf unserer Internetseite und durch Aushang in der Boulderanlage bekanntgegeben.

3.2. Die Außenanlagen dürfen bei Gewitter oder Gewittergefahr nicht betreten werden. 4. Kinder und Jugendliche

4.1. Kinder unter 14 Jahre dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen in der Boulderhalle aufhalten. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlage, insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Deshalb sind Kinder während ihres gesamten Aufenthaltes ständig zu beaufsichtigen. Das gilt auch für den Aufenthalt in unserem Kinderbereich.

4.2. Spielen und insbesondere Toben im Boulder- und Trainingsbereich ist verboten, da Gegenstände oder Boulderer herunterfallen können. Insbesondere Kleinkinder unter 5 Jahren dürfen sich nicht auf den Bouldermatten aufhalten.

4.3. Kinder ab 14 Jahren dürfen nach Vorlage einer schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten die Boulderanlage auch selbstständig nutzen.

4.4. Der Aufenthalt im Kinderbereich ist nur Kindern zwischen 3 und 13 Jahren vorbehalten.

4.5. Während der Betreuungzeiten dürfen Kinder ohne Eltern oder eigene Aufsichtsperson den Kinderbereich nutzen. Die aktuell gültigen Betreuungszeiten werden auf unserer Internetseite und durch Aushang in der Boulderanlage bekanntgegeben. Eltern die das Betreuungsangebot wahrnehmen wollen müssen den Betreuer über die Ankunft/Abholung des Kindes informieren und das Kind in eine entsprechende Liste eintragen. Ist ein Kinder nicht in die Liste eingetragen, besteht kein Anspruch auf Betreuung. Die Eltern und Aufsichtspersonen haften in diesem Fall in vollem Umfang für ihre Kinder und haben diese zu beaufsichtigen. Eltern haben ihre Kinder anzuhalten, den Anweisungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten. Hält sich ein Kind nicht an die Anweisungen des Betreuungspersonals, kann es ohne besondere Begründung zeitweise oder dauerhaft aus dem Kinderbereich verwiesen werden.

4.6. Das Betreten des gekennzeichneten Hallenbereichs mit den schrägen Mattenflächen ist Kindern unter 14 Jahren untersagt. Ein einmaliger Verstoß wird mit einer Verwarnung geahndet, ein zweiter Verstoß führt zum Auschluß aus der Anlage.

4.7. Das beklettern des “Bogens” sowie der Aufenthalt im Fangnetz ist Kindern unter 14 Jahren untersagt. Ein einmaliger Verstoß wird mit einer Verwarnung geahndet, ein zweiter Verstoß führt zum Auschluß aus der Anlage.

5. Slacklines

Die Benutzung der Slacklines, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der BLOCKHELDEN Bamberg GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen von ihr beauftragten Personen nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden wurde durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Bei Jeder Benutzung muss der Benutzer selbständig dafür Sorge tragen, dass die nötigen Sicherheitsaspekte eingehalten werden.

6. Leihmaterial

6.1. Leihmaterial ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher verpflichtet sich bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.

6.2. Leihmaterial ist vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen. Mängel müssen sofort gemeldet werden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist die BLOCKHELDEN Bamberg GmbH berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

6.3. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Leihmaterial muss am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluß an der Kasse zurückgegeben sein. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand in Form eines amtlichen Ausweises zu hinterlegen.

6.4. Das Leihmaterial darf nur in der Boulderanlage der BLOCKHELDEN Bamberg GmbH benutzt werden.

7. Gruppen

7.1. Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgehalten werden.

7.2. Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige/n Leiter/Leiterin der Gruppeveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer einer geleiteten Gruppenveranstaltung benütigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.

8. Sonstiges

8.1. Für Wartung, Instandhaltung, Routenbau, Wettkämpfe oder sonstige Veranstaltungen können Teilbereiche oder die gesamte Boulderanlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Schließung der gesamten Boulderanlage wird auf der Internetseite und per Aushang in der Boulderanlage vorher angekündigt. In den genannten Fällen, besteht für Besitzer von Jahreskarten kein Anspruch auf Rückerstattung.

8.2. Offenes Feuer ist in der Anlage verboten. Das Rauchen ist in der gesamten Halle untersagt und nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen im Außenbereich gestattet.

8.3. Für Garderobe und Wertsachen haftet die BLOCKHELDEN Bamberg GmbH nicht. Das gilt auch für Diebstähle aus abschließbaren Spinden. Für sonstige Sachschäden haftet die BLOCKHELDEN Bamberg GmbH nicht, außer bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder für eine vorsätzliche oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen von ihr beauftragten Personen. Fundsachen werden gesammelt und in einer Fundkiste aufbewahrt. Es besteht hierfür keine Haftung.

8.4. Die Spinde werden jeden Abend nach Betriebsschluß geleert. Entliehene und mitgebrachte Schlösser werden entfernt und der Inhalt wird in die Fundkiste geleert.

8.5. Die Benutzer haben die gesamte Anlage inclusive der Außenbereiche und Parkplätze sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

8.6. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.

8.7. Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlagen genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.

9. Datenschutz

Die BLOCKHELDEN Bamberg GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kunden (einschließlich des Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung der Nutzung der Anlage dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Eine Weitergabe von Daten an dritte für kommerzielle Zwecke (Werbung) findet nicht statt.

BLOCKHELDEN überwacht seine Anlagen teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzellfall zur Sicherheit seiner Kunden, Angestellten und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

Bamberg, 21.06.2021

BLOCKHELDEN Bamberg GmbH, Memmelsdorfer Str. 211, 96052 Bamberg, bamberg@blockhelden.de, 0951 96 86 34 50