Mitgliedschaft Erlangen Tarif M


Mitgliedschaftsantrag
Erlangen

Stammdaten







*der ermäßigte Preis gilt für Schüler, Studenten, Menschen mit Behinderung und Azubis solange uns eine gültige Bescheinigung vorliegt. Ist dies nicht mehr der Fall wird der Mitgliedsbeitrag automatisch angepasst.
**ein Aufpreis pro Besuch von 5€ ist vor Ort beim Wechsel in die Große Halle zu entrichten. 


Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch. Weitere Informationen zur Kündigung findest du unter Punkt 4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. 

SEPA Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer
D E 6 5 Z Z Z 0 0 0 0 2 4 8 5 5 8 8
Mandatsreferenz NICHT AUSFÜLLEN - wird von den BLOCKHELDEN ausgefüllt
BER

Dieses Lastschriftmandat wird durch
-die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer
-die oben genannte Mandatsreferenz und
gekennzeichnet, die von der BLOCKHELDEN Erlangen GmbH (BLOCKHELDEN) bei allen Lastschriften angegeben werden. 

Die Lastschriften werden jeweils monatlich zum Monatsersten eingezogen, jedoch erstmalig frühestens 5 Arbeitstage nach Erteilung dieses Mandates. Falls der Monatserste kein Bankarbeitstag ist, erfolgt die Lastschrift am ersten Bankarbeitstag nach dem Monatsersten.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Zahlungsdienstleister
vereinbarten Bedingungen.

Meine/unsere Bankverbindung/Kontodaten:


Bei vom Mitglied abweichendem Zahler:


Allgemeine Vertragsbedingungen

1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der BLOCKHELDEN Erlangen GmbH, im folgenden BLOCKHELDEN genannt, mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit den BLOCKHELDEN abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Boulderanlagen unter der Marke BLOCKHELDEN berechtigt sind.

1.2. Antrag/Widerrufsrecht
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die BLOCKHELDEN zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit den BLOCKHELDEN. BLOCKHELDEN kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Das Mitglied hat das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (Widerrufsformular). Bereits eingezogene Mitgliedsbeiträge werden zurückerstattet, nach Abzug der bis zum Zeitpunkt der Ablehnung/des Widerrufs bereits beanspruchten Leistungen gemäß aktueller Preisliste. Lehnt BLOCKHELDEN das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab und wird der Vertrag nicht Seitens des Mitglieds widerrufen, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

1.3. Minderjährige
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

2. RECHTE DES MITGLIEDS
Die Mitgliedschaft Erlangen im Tarif M berechtigt das Mitglied die Boulderanlage der BLOCKHELDEN Erlangen vier mal im Monat kostenfrei innerhalb der jeweils gültigen Öffnungszeiten zu nutzen. Nicht genutzte Eintritte verfallen am Monatsende. Lediglich der Tarif (Kinder- und Familienbereich) beschränkt die Nutzung auf den Kinder- und Familienbereich bei der BLOCKHELDEN Erlangen GmbH. Ein Aufpreis pro Besuch von 5€ ist vor Ort beim Wechsel in die Große Halle zu entrichten. 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem Wappen (Mitglieds ID)
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Wappen zu sorgen. Einen Verlust des Wappen hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird dieses Wappen gesperrt.
 
3.2. Pfand bei Ausgabe des Wappen
Für das Wappen wird ein Pfand von 5€ hinterlegt, dieses wird nach Rückgabe bar zurückgezahlt und bei Verlust des Wappen einbehalten.
 
3.3. Verbot der Weitergabe des Wappen
Die Mitgliedschaft bei BLOCKHELDEN ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Wappen ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiter zu geben. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 100,-. BLOCKHELDEN bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
 
3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) BLOCKHELDEN unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die BLOCKHELDEN dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
 
4. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
4.1. Erstlaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsersten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder BLOCKHELDEN spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch. Danach ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende jederzeit kündbar. Die Kündigung des Mitglieds ist schriftlich unter Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum gegenüber BLOCKHELDEN, Kurt-Albert-Straße 1 Bubenreuth, oder per E-Mail an mitgliedschaft@blockhelden.de, zu erklären.
 
4.2. Stilllegung des Vertrages bei Krankheit/Verletzung
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag bei Krankheit, Verletzung oder sonstigen Härtefällen monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen. Weiterhin kann das Mitglied den Vertrag ohne Angabe von Gründen für bis zu 2 Monate je Vertragsjahr monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stilllegen. Die beabsichtigte Stilllegung ist BLOCKHELDEN mindestens 3 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von BLOCKHELDEN nicht in Anspruch nehmen.
 
4.3. Kündigung bei Umzug
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Laufzeitmonats (3.2.) gegen Vorlage einer Abo der Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel in eine Stadt/Gemeinde, in der keine Anlage der BLOCKHELDEN besteht.
 
4.4. Tarifwechsel
Ein Tarifupgrade ist jederzeit zum Monatsende möglich. Ein Tarifdowngrade ist nach der üblichen Kündigungsfrist (vier Wochen zum Monatsende) und unter der Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit möglich. 
 

5. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE
5.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils am 1. des Monats fällig. Für den ersten anteiligen Monat (vom Tag des Zustandekommen des Vertrages bis zum Monatsletzten) ist mit Vertragsschluss ein anteiliger Mitgliedsbeitrag fällig. Dieser kann mit dem ersten fälligen vollen Mitgliedsbeitrag eingezogen werden.
 
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
 
5.3. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, insbesondere von Kursen und Trainern sowie Ausrüstung und Gastronomie nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
 
5.4. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist BLOCKHELDEN berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist BLOCKHELDEN berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. BLOCKHELDEN behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
 
6. HAFTUNG VON BLOCKHELDEN
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BLOCKHELDEN nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von BLOCKHELDEN auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von BLOCKHELDEN gilt.
 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Änderungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen

BLOCKHELDEN ist berechtigt, diese allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn BLOCKHELDEN auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist BLOCKHELDEN berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
 
7.2. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen BLOCKHELDEN aufrechnen.
 
7.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie die übrigen Vertragsbedingungen unberührt.

BLOCKHELDEN Erlangen GmbH (BLOCKHELDEN), Kurt-Albert-Straße 1, 91088 Bubenreuth, April 2025

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11. April 2025 10:06 CESTmitglied schaft - mitgliedschaft@blockhelden.de added by Simon Herr - buchhaltung@blockhelden.de as a CC'd Recipient Ip: 87.166.97.148