Die Lastschriften werden jeweils monatlich zum Monatsersten eingezogen, jedoch erstmalig frühestens 5 Arbeitstage nach Erteilung dieses Mandates. Falls der Monatserste kein Bankarbeitstag ist, erfolgt die Lastschrift am ersten Bankarbeitstag nach dem Monatsersten.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Zahlungsdienstleister
vereinbarten Bedingungen.
1. VERTRAGSSCHLUSS
2. RECHTE DES MITGLIEDS
2.1. Bouldern
Die Mitgliedschaft “Bouldern” berechtigt das Mitglied alle Boulderanlagen unter der Marke BLOCKHELDEN kostenfrei innerhalb der jeweils gültigen Öffnungszeiten zu nutzen. 2.2. Yoga
Die Mitgliedschaft “Yoga” berechtigt das Mitglied ausschließlich zur Teilnahme an den angebotenen Yogakursen in allen Boulderanlagen unter der Marke BLOCKHELDEN. Für die Teilnahme an Kursen ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Eine Teilnahme ist nur bei freien Kursplätzen möglich. Bei wiederholtem Nichterscheinen zu gebuchten Kursen sind BLOCKHELDEN zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt. Yoga wird nicht in allen Anlagen angeboten. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Mitglieds die Angebote der einzelnen Standorte vorab zu prüfen.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS 3.1. Umgang mit dem Wappen (Mitglieds ID)
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Wappen zu sorgen. Einen Verlust des Wappen hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird dieses Wappen gesperrt.
3.2. Pfand bei Ausgabe des Wappen
Für das Wappen wird ein Pfand von 5€ hinterlegt, dieses wird nach Rückgabe bar zurückgezahlt und bei Verlust des Wappen einbehalten.
3.3. Verbot der Weitergabe des Wappen
Die Mitgliedschaft bei BLOCKHELDEN ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Wappen ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiter zu geben. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 100,-. BLOCKHELDEN bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) BLOCKHELDEN unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die BLOCKHEL DEN dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
4. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
4.1. Erstlaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsersten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder BLOCKHELDEN spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch. Dannach ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen jederzeit kündbar. Die Kündigung des Mitglieds ist schriftlich unter Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum gegenüber BLOCKHELDEN, Kurt-Albert-Straße 1 Bubenreuth, oder per E-Mail an mitgliedschaft@blockhelden.de, zu erklären.
4.2. Stilllegung des Vertrages bei Krankheit/Verletzung
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag bei Krankheit, Verletzung oder sonstigen Härtefällen monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen. Weiterhin kann das Mitglied den Vertrag ohne Angabe von Gründen für bis zu 2 Monate je Vertragsjahr monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stilllegen. Die beabsichtigte Stilllegung ist BLOCKHELDEN mindestens 3 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von BLOCKHELDEN nicht in Anspruch nehmen.
4.3. Kündigung bei Umzug
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Laufzeitmonats (3.2.) gegen Vorlage einer Aboder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel in eine Stadt/Gemeinde, in der keine Anlage der BLOCKHELDEN besteht.
5. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE
5.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils am 1. des Monats fällig. Für den ersten anteiligen Monat (vom Tag des Zusatndekommen des Vertrages bis zum Monatsletzten) ist mit Vertragsschluss ein anteiliger Mitgliedsbeitrag fällig. Dieser kann mit dem ersten fälligen vollen Mitgliedsbeitrag eingezogen werden.
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
5.3. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, insbesondere von Kursen und Trainern sowie Ausrüstung und Gastronomie nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
5.4. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist BLOCKHELDEN berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist BLOCKHELDEN berechtigt, Schadenser- satz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. BLOCKHELDEN behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
6. HAFTUNG VON BLOCKHELDEN
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BLOCKHELDEN nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von BLOCKHELDEN auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von BLOCKHELDEN gilt.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Änderungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen
BLOCKHELDEN ist berechtigt, diese allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn BLOCKHELDEN auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist BLOCKHELDEN berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
7.2. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen BLOCKHELDEN aufrechnen.
7.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie die übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
BLOCKHELDEN GmbH (BLOCKHELDEN), Kurt-Albert-Straße 1, 91088 Bubenreuth, Juli 2023